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AGB AI Trainer Ausbildung

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen der AITI AI Training Institute Ltd. (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.

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2.      Leistungen des Veranstalters

2.1. Die vom Veranstalter angebotenen Leistungen im Rahmen der Ausbildung erfolgen ausschließlich über Online-Live-Kurse.

2.2. Die vom Veranstalter angebotenen Online-Live-Kurse finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einem Online-Live-Kurse übersendet der Veranstalter dem Teilnehmer nach Vertragsschluss in Textform (per E-Mail). Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

2.3. Der Veranstalter führt die Ausbildung zum zertifizierten AI Trainer in insgesamt 18 Online-Live-Kurse im Umfang von jeweils 90 Minuten und 3 On-Demand-Kursen im Umfang von jeweils 20 Minuten durch. Bei 12 Online-Live-Kursen findet im Anschluss eine Live-Online Umsetzungsübung mit einer Dauer von 90 Minuten statt. Darüber hinaus finden während der Dauer der Ausbildung in einem zweiwöchentlichen Abstand Online-Live-Kurse mit einer Dauer von 60 Minuten zur Beantwortung von Fragen der Teilnehmer statt.
Insgesamt läuft die Ausbildung über 12 Wochen und beinhaltet 18 Online-Live-Kurse, 3 On-Demand-Kurse und 6 Online-Live-Kurse für Fragen zu den Inhalten.

2.4. Die Inhalte der Online-Live-Kurse werden dem Teilnehmer vor Beginn der Ausbildung bekannt gegeben.

2.5. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer vor Beginn der Ausbildung einen passwortgeschützten Zugang zu kursbegleitenden digitalen Inhalten in seinem Kundenkonto zur Verfügung. Digitale Inhalte im Sinne dieses Vertrages sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Videoinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte im Pdf-Format) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende Datenübertragung (nachfolgend „Streaming“) und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe der Ziffer 12 dieses Vertrages ein.

2.6. Der Teilnehmer kann das Passwort jederzeit in seinem Kundenkonto ändern. Der Teilnehmer darf das Passwort Dritten nicht mitteilen oder zugänglich machen und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche zu vermeiden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Der Teilnehmer haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit dieser nicht den Nachweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.

2.7. Die Schulung erfolgt in deutscher Sprache. Schulungsunterlagen sind in der Sprache der Schulung auszuhändigen. Die Verwendung üblicher englischsprachiger Fachbegriffe ist zulässig.

2.8. Die Termine werden den Teilnehmern vor Beginn der Ausbildung mitgeteilt. Der Anbieter behält sich vor, bei Bedarf die Online-Live-Kurse an anderen Terminen stattfinden zu lassen, als zuvor vereinbart.

2.9. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und dem Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

2.10.  Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

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3. Widerrufsrecht

Dem Teilnehmer steht das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht zu. Das vertragliche Rücktrittsrecht von 10 Tagen (siehe Punkt 8) bleibt davon unberührt.

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4.      Vergütung und Zahlungsbedingungen

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4.1. Leistungen des Veranstalters werden nach Aufwand vergütet. Die Parteien vereinbaren für die Ausbildung eine Pauschalvergütung.

4.2. Wurde eine Anzahlung der vereinbarten Pauschalvergütung bereits erbracht, wird die Anzahlung der Pauschalvergütung angerechnet.

4.3. Die Restsumme der vereinbarten Pauschalvergütung ist in 5 monatlichen Raten zu zahlen. 

4.4. Bei Einmalzahlung reduziert sich die Pauschalvergütung.

4.4. Bei Einmalzahlung ist die Restsumme der vereinbarten Pauschalvergütung spätestens 7 Tage nach Vertragsunterzeichnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend.

4.5. Ist der Teilnehmer Unternehmer und hat dieser bei seiner Buchung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union angegeben, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer, da ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) greift. Die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger anzumelden und abzuführen.


4.6. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

4.7. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.

4.8. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

4.9.  Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.

4.10.  Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.

4.11.  Die Teilnehmer kann den Rechnungsbetrag mit folgenden Zahlungsart(en) bezahlen:

4.12.  Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird der Rechnungsbetrag fällig, nachdem die Leistung vollständig erbracht und in Rechnung gestellt wurde. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahlungsart „Rechnung“ nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Veranstalter den Teilnehmer in seinen Zahlungsinformationen auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.

4.13.  Bei Auswahl der Zahlungsart „Stripe“ bietet der Veranstalter dem Teilnehmer verschiedene Zahlungsmethoden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“) an. Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt. Stripe kann sich weiterer Zahlungsdienste zur Zahlungsabwicklung bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Teilnehmer ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind unter stripe.com/de abrufbar.

4.14.  Bei Auswahl der Zahlungsart „Kreditkarte über Stripe“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“). Der Rechnungsbetrag ist nach Abschluss der Bestellung sofort zur Zahlung fällig. Stripe behält sich vor, eine Adress- und Bonitätsprüfung durchzuführen und die Zahlungsart bei negativer Adress- und Bonitätsprüfung abzulehnen. Weitere Informationen erhält der Teilnehmer im Bestellvorgang sowie unter stripe.com/de.

4.15.  Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift via GoGardless“ bietet der Veranstalter dem Teilnehmer ein SEPA-Lastsschriftverfahren über den Zahlungsdienstleister GoCardless Ltd Sutton Yard, 65 Goswell Road London, EC1V 7EN, Vereinigtes Königreich (nachfolgend „GoGardless“) an. Vor Nutzung von GoCardless muss der Teilnehmer bei GoGardless registriert sein, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können. Die erforderlichen Daten für die Registrierung ergeben sich aus der Eingabemaske im Registrierungsprozess. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilt der Teilnehmer ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung wird der Teilnehmer von GoGardless vorab informiert (sog. Prenotification). Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Teilnehmer, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Sofern der Teilnehmer es zu vertreten hat, dass die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung abgebucht werden kann oder er der Abbuchung widerspricht, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, trägt dieser die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren. Weitere Informationen erhält der Teilnehmer im Bestellvorgang sowie unter https://gocardless.com/de-de/.

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5.      Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nach Absprache.

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6.      Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

6.1. Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt , welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.

6.2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 7.1 unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

6.3. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.

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7.      Rücktritt des Veranstalters

7.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.

7.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

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8.   Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen

8.1.  Der Teilnehmer kann bis zu 10 Tage nach Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. 

8.2.  Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollständig zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Teilnehmer bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat.

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9.   Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien

9.1.  Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).

9.2.  Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.

9.3.  Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

9.4.  Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

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10.   Überlassung von kursbegleitenden digitalen Inhalten und Einräumung von Nutzungsrechten

10.1.  Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form im Kundenkonto (sofern der Teilnehmer ein Kundenkonto eingerichtet hat) bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

10.2.  Der Veranstalter kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Veranstalter wird dabei die berechtigten Interessen des Teilnehmers angemessen berücksichtigen und den Teilnehmer rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

10.3.  Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.

10.4.  Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

10.5.  Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Teilnehmer das vertraglich geschuldete Entgelt vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Veranstalter nicht statt.

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11.   Haftung

11.1.  Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

·     bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

·     bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

·     bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;

·     soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

11.2.  Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 14.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

11.3.  Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

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12.   Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

12.1.  Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

12.2.  Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

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13.   Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1.  Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. Er endet, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

13.2.  Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

13.3.  Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder per E-Mail) gekündigt werden.

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14.   Geheimhaltung und Datenschutz

14.1.  Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

14.2.  Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

14.3.  Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

14.4.  Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

14.5.  Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

14.5.1. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;

14.5.2. die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

14.5.3. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

14.6.  Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

14.7.  Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von (Anzahl) Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.

14.8.  Der Veranstalter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

14.9.  Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

14.10.  Sofern und soweit der Veranstalter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Teilnehmers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

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15.   Alternative Streitbeilegung

15.1.  Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

15.2.  Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.

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16.   Schlussbestimmungen

16.1.  Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16.2.  Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

16.3.  Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.

16.4.  Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail gewahrt, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

16.5.  Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

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